«BAHN 2050»: Bundesrat will die Bahn langfristig weiter stärken

Bern, 22.06.2022 - Der Bundesrat möchte die Bahn langfristig weiter stärken. Er hat dafür seine Langfriststrategie Bahn überarbeitet. Mit den künftigen Ausbauschritten soll das Bahnangebot primär auf kurzen und mittleren Distanzen verbessert werden, etwa mit zusätzlichen S-Bahn-Angeboten in Agglomerationen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 beschlossen. Daneben hat der Bundesrat Anpassungen an bereits geplanten Ausbauschritten vorgenommen. Unter anderem soll der Lötschberg-Basistunnel durchgängig auf zwei Spuren erweitert werden. Die Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung.

Die Schweiz verbessert laufend das Bahnnetz. Der Bundesrat schlägt dem Parlament dazu jeweils entsprechende Ausbauschritte sowie Verpflichtungskredite vor. Derzeit investiert der Bund über die verschiedenen Programme einen zweistelligen Milliardenbetrag. Damit kann das Angebot im Personen- und Güterverkehr weiter verbessert werden. Es ermöglicht etwa den Einsatz längerer und doppelstöckiger Züge, häufigere Verbindungen sowie punktuelle Fahrzeitverkürzungen.

Perspektive BAHN 2050

Im Hinblick auf künftige Ausbauschritte hat der Bundesrat seine Langfriststrategie Bahn überarbeitet. Diese war bisher in erster Linie auf Engpassbeseitigungen und Taktverdichtungen ausgerichtet. Mit den künftigen Ausbauschritten im Rahmen der Perspektive BAHN 2050 soll das Bahnangebot primär auf kurzen und mittleren Distanzen verbessert werden, etwa mit zusätzlichen S-Bahn-Angeboten und einer Aufwertung der Vorstadt-Bahnhöfe. Damit trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass das grösste Verlagerungspotenzial auf die Schiene innerhalb der Agglomerationen sowie bei Verbindungen zwischen regionalen Zentren und den Agglomerationen liegt. Konkret bedeutet dies eine Stärkung des S-Bahn-Verkehrs, einen Ausbau der Vorortsbahnhöfe mit vermehrter Bedienung durch IR- und RE-Züge oder neue Durchmesser- und Tangentiallinien in Agglomerationen. Im Fernverkehr soll der Ausbau primär dort erfolgen, wo die Bahn gegenüber der Strasse in Bezug auf die Reisezeit nicht wettbewerbsfähig ist. Hier werden punktuell Fahrzeitverkürzungen angestrebt. Im Güterverkehr soll der Zugang zur Bahn dank neuen intermodalen Umschlagsplattformen und City-Logistik-Anlagen verbessert werden. So kann ein möglichst grosser Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Der Beschluss des Parlaments für den nächsten Ausbauschritt ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Stand der Bahnausprogramme

Neben der Langfristperspektive Bahn hat der Bundesrat verschiedene Anpassungen an bereits beschlossenen Ausbauschritten vorgenommen. Er sieht vor, den Lötschberg-Basistunnel durchgehend auf zwei Spuren auszubauen. Damit werden zusätzliche Kapazitäten geschaffen und die Betriebsstabilität erhöht. Zudem kann eine achtmonatige Totalsperrung des Basistunnels mit Umwegverkehr und negativen Auswirkungen für Tourismus und Wirtschaft vermieden werden. Für den Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels und Mehrkosten weiterer Projekte wie beim Brüttenertunnel, Zimmerberg-Basistunnel, Bahnhof Stadelhofen sowie beim Knoten Genf, welche nicht mit Minderkosten bei anderen Projekten kompensiert werden können, sollen zusätzliche 720 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden. Dafür beantragt der Bundesrat eine Anpassung der entsprechenden Bundesbeschlüsse. Im Rahmen des Bahninfrastrukturfonds (BIF) sind diese Mehrausgaben gedeckt. Auch Betrieb und Substanzerhalt der Eisenbahn bleiben langfristig finanziert.

Rollende Planung beim Bahnausbau

Der Ausbau führt unweigerlich zu mehr Baustellen auf dem Bahnnetz. Das hat zur Folge, dass das Angebot gelegentlich instabil wird oder auf einigen Strecken vorübergehend eingeschränkt werden muss. Damit solch baustellenbedingte Einschränkungen zumutbar bleiben, müssen die Ausbauten teilweise zeitlich erstreckt werden. Die Verbesserungen im Bahnangebot werden sich deshalb in verschiedenen Fällen um drei bis fünf Jahre verspäten. Die SBB kann zusätzliche, über die schon beschlossenen Programme hinausgehende Ausbauten mit Auswirkungen auf den Betrieb voraussichtlich erst ab 2033 in Angriff nehmen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird das für 2035 in Aussicht gestellte Angebot zusammen mit den Kantonen und den Bahnen auf die Umsetzbarkeit prüfen und bei Bedarf aktualisieren. Dies geschieht im Rahmen der rollenden Planung, wie sie vom Stimmvolk 2014 mit dem Ja zur Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) gutgeheissen worden war.

Die Vorlage geht jetzt in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 14. Oktober 2022. 


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